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Fördermittel

Verfügungsfonds der Stadt Werne

Wir möchten bürgerliches Engagement stärken

Die Stadt Werne möchte Gewerbetreibende, Eigentümer und Bürger aktiv am Stadtentwicklungsprozess in der historischen Altstadt beteiligen und bürgerliches Engagement stärken. Das Ziel des Verfügungsfonds ist die Förderung von Maßnahmen, die der Belebung und Aufwertung der Innenstadt dienen. Die Initiative soll von den Bürgern und Gewerbetreibenden ausgehen, wodurch eine Mitgestaltung der Stadt ermöglicht und die Identifikation mit der Stadt gestärkt wird.

Fragen und Antworten zu den Verfügungsfonds

Welche Projekte sind möglich?

Gefördert werden können drei Arten von Maßnahmen:

  1. Konkrete Investitionen wie Stadtmobiliar: Werbeaufsteller, Sitzbänke oder Spielgeräte, Begrünung und Beleuchtung oder auch technische Infrastruktur, wie WLAN-Router oder digitale Informationsstelen.
  2. Aktionen, die zur Vorbereitung einer Investition dienen. Dabei kann es sich um Konzepte, Beratungen oder Befragungen handeln.
  3. Maßnahmen, die nicht mit einer konkreten Investition verbunden sind. Die Entwicklung neuer Mietermodelle für Eigentümer oder einer Broschüre für potenzielle Investoren sind nur zwei Beispiele.

Wie funktioniert das?

Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Beschreibung der Maßnahme
  • Räumliche Zuordnung
  • Dauer und Zeitraum

Welche Unterlagen sind bei Maßnahmen über 5.000 € erforderlich?

  • Vorlage zweier vergleichbarer Angebote (Ausnahme bilden künstlerische Projekte)
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Angaben zum Antragsteller

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50 % der Kosten können gefördert werden. Die Mindestsumme der Gesamtkosten pro beantragter Maßnahme liegt bei 500 €. Der Zuschuss ist auf eine Höchstsumme von 50.000 € begrenzt.

Wer entscheidet über den Antrag?

Für den Verfügungsfonds setzt die Stadt ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Ansprechpartner:innen bzw. Kontaktstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung und das integrierte Handlungskonzept die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.

Ihre Kontakte bei Fragen

Wirtschaftsförderung

Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung.

Abteilung Stadtentwicklung/-planung

Für weitere Fragen zum Integrierten Handlungskonzept „erweiterte Innenstadt“ wenden Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.

Gefördert durch

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