Verfügungsfonds der Stadt Werne
Wir möchten bürgerliches Engagement stärken
Die Stadt Werne möchte Gewerbetreibende, Eigentümer und Bürger aktiv am Stadtentwicklungsprozess in der historischen Altstadt beteiligen und bürgerliches Engagement stärken. Das Ziel des Verfügungsfonds ist die Förderung von Maßnahmen, die der Belebung und Aufwertung der Innenstadt dienen. Die Initiative soll von den Bürgern und Gewerbetreibenden ausgehen, wodurch eine Mitgestaltung der Stadt ermöglicht und die Identifikation mit der Stadt gestärkt wird.


Fragen und Antworten zu den Verfügungsfonds
Welche Projekte sind möglich?
Gefördert werden können drei Arten von Maßnahmen:
- Konkrete Investitionen wie Stadtmobiliar: Werbeaufsteller, Sitzbänke oder Spielgeräte, Begrünung und Beleuchtung oder auch technische Infrastruktur, wie WLAN-Router oder digitale Informationsstelen.
- Aktionen, die zur Vorbereitung einer Investition dienen. Dabei kann es sich um Konzepte, Beratungen oder Befragungen handeln.
- Maßnahmen, die nicht mit einer konkreten Investition verbunden sind. Die Entwicklung neuer Mietermodelle für Eigentümer oder einer Broschüre für potenzielle Investoren sind nur zwei Beispiele.
Wie funktioniert das?
Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Beschreibung der Maßnahme
- Räumliche Zuordnung
- Dauer und Zeitraum
Welche Unterlagen sind bei Maßnahmen über 5.000 € erforderlich?
- Vorlage zweier vergleichbarer Angebote (Ausnahme bilden künstlerische Projekte)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Angaben zum Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 % der Kosten können gefördert werden. Die Mindestsumme der Gesamtkosten pro beantragter Maßnahme liegt bei 500 €. Der Zuschuss ist auf eine Höchstsumme von 50.000 € begrenzt.
Wer entscheidet über den Antrag?
Für den Verfügungsfonds setzt die Stadt ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Ansprechpartner:innen bzw. Kontaktstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung und das integrierte Handlungskonzept die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Dokumente zum Herunterladen
- Antragsformular zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt WerneAntragsforumular_Verfuegungsfonds_der_Stadt_Werne_mit_Logos.pdf382,69 KB
- Handreichung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Verfügungsfonds für die Stadt WerneWerne_Handreichung-Verfuegungsfonds-2023.pdf150,05 KB
- Räumlicher GeltungsbereichAnlage_4_VV0177_2020_Geltungsbereich-VF.pdf1,65 MB
- Richtlinien der Stadt Werne zur Gewährung von Zuwendungen aus dem VerfügungsfondsRichtlinie-Verfuegungsfond-der-Stadt-Werne_mit-Unterschrift-BM.pdf1,96 MB
Ihre Kontakte bei Fragen
Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung.
Für weitere Fragen zum Integrierten Handlungskonzept „erweiterte Innenstadt“ wenden Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.
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