5-Standorte-Programm
Wir sind betroffen
Bis 2038 sollen in Deutschland alle Steinkohlekraftwerke vom Netz gehen
Mit dem Gersteinwerk in Werne-Stockum sind auch wir von dieser politischen Entscheidung betroffen. Mit dem 5-Standorte-Programm unterstützt der Bund nun die Städte und Kreise, die von diesem Strukturwandel betroffen sind.
Damit stellt der Verlust des Steinkohlekraftwerkes eine große Herausforderung dar, doch durch die möglichen Fördermittel besteht auch Hoffnung auf neue Entwicklungen und neue Chancen. Das so genannte 5-Standorte-Programm leistet mit Mitteln des Bundes einen Beitrag dazu und will Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverluste auffangen. Dazu werden dem Land NRW für den Kreis Unna und die Städte Hamm, Herne, Duisburg und Gelsenkirchen bis zu 662 Mio. Euro für Strukturstärkungsprojekte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln sollen bis 2038 innovative Projekte auf den Weg gebracht werden, um neue Perspektiven und Chancen für die fünf Wirtschaftsstandorte zu schaffen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen unser Wirtschaftsförderer Matthias Stiller oder die 5-Standorte-Berater der WFG Kreis Unna zur Seite.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen
Was wird gefördert, wie ist das Fördervolumen und wie ist die Laufzeit?
Die Themenvielfalt für zukunftsorientierte und nachhaltige Projekte im 5-StandorteProgramm ist sehr hoch. Fünf Handlungsfelder werden über das 5-StandorteProgramm besonders in den Blick genommen:
- Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung,
- Weiterentwicklung des Innovationssystems,
- Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft,
- Wertschöpfungskette Bildung und
- Intermodale und neue Mobilität.
Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu vier Jahre. Jedoch kann eine Verlängerung um jeweils bis zu vier weiteren Jahren beantragt werden. Die Förderquote der Projekte beträgt in der Regel 90 Prozent. Für Gemeinden und Gemeindeverbände an den fünf Standorten ist eine Förderung von bis zu 95 Prozent (90 Prozent Bundesmittel und 5 Prozent Landesmittel) der förderfähigen Ausgaben möglich.
Investive Projekte
Investive Projekte werden über die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregion in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Bei nicht-investiven Projekten greift das STARK-Programm des Bundes.
Eine Deckelung der Fördersumme gibt es in den Richtlinien erst einmal nicht. Von kleineren Projekten, Machbarkeitsstudien bis hin zu größeren Umsetzungsprojekten ist vieles möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Das 5-StandorteProgramm richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände; juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Fördergebieten befinden (z.B. Stadtwerke oder Wasserversorger); rechtlich selbständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes, die sich zu 100 Prozent in Trägerschaft des Landes befinden sowie sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient (z.B. Energieversorger, die mit der Energieversorgung eine öffentliche Aufgabe erfüllen).
Wie ist das Verfahren in der Beantragung?
Im Kreis Unna durchläuft ein Projekt im Rahmen des 5-StandorteProgramms zunächst ein Qualifizierungsverfahren, bevor es den Mitgliedern des Kreistages vorgestellt wird und zur weiteren Qualifizierung beschlossen wird. Erhält es dort die politische Zustimmung, folgt ein Qualifizierungsprozess auf Landesebene.
Der Strukturstärkungsrat beurteilt mit Hilfe des Projektträgers Jülich, der Bezirksregierung und den zuständigen Fachressorts der Ministerien die eingereichten Projekte. Die Beurteilung erfolgt über schriftliche Stellungnahmen, die dem Projektnehmer als Qualifizierungsbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Mitglieder des Strukturstärkungsrates mit der Qualität der eingereichten Projekte einverstanden sind und die Förderwürdigkeit sowie Förderfähigkeit gegeben sind – das Projekt erhält drei Sterne als regionales Gütesiegel – kann ein entsprechender Förderantrag beim Bund bzw. Land gestellt werden. Die Projekte sind bis dahin antragsreif und haben das politische Votum, so dass die Chancen zur Bewilligung sehr hoch sind.
Koordiniert, moderiert und begleitet wird der gesamte Prozess in Werne durch die örtliche Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit dem Projektbüro der WFG Kreis Unna.
Wer berät und unterstützt in Werne?
Seit Beginn des 5-Standorte-Programms unterstützt die Wirtschaftsförderung Werne Antragswillige, die sich für eine Förderung aus dem 5-Standorte-Programm bewerben wollen. Seit Oktober 2022 wurde zusätzlich ein durch das 5-Standorte-Programm gefördertes multiprofessionelles Team der WFG Kreis Unna eingesetzt, um intensive Beratungen und Services für Projektnehmer und Organisationen, die an dem 5-StandorteProgramm interessiert sind, anzubieten. Die Leistungen im Überblick:
- Unterstützung in der Projektqualifizierung - von der Idee bis zur Antragsstellung
- Entwicklung von Projektideen im Austausch mit Antragsinteressierten
- Prüfung von Projektskizzen auf potenziellen Förderzugang
- Beratung und Lotsenfunktion zum Antragsprozedere
- Vermittlung zwischen Projektnehmern und Fachministerien, Bezirksregierung sowie Business Metropole Ruhr
- Bekanntmachung von Ergebnissen laufender Projekte in der Öffentlichkeit und bei Stakeholdern
- Identifizierung und Bekanntmachung von Entwicklungspotenzialen zum Strukturwandel im Kreis Unna
- Unterstützung bei der Projektabwicklung und Folgeanträgen
Wie können Antragsteller vom 5-StandorteProgramm profitieren?
Das 5-StandorteProgramm bietet die Chance zur Gestaltung nachhaltiger Strukturen im Kreis Unna. Das gilt beispielsweise für die Realisierung innovativer Modellprojekte, Skalierungsvorhaben oder Reallaboren, die in Ihrer frühen Startphase zunächst keinen wirtschaftlichen Effekt entfalten können. Vorhaben stehen dabei im Fokus des Strukturwandels und können von einer hohen öffentlichen Sichtbarkeit profitieren.
Für Projektnehmer ergeben sich Vorteile durch die begleitete Projektqualifizierung bis hin zur Antragsreife durch Feedbackgespräche und die Möglichkeit des Netzwerkausbaus. Im Rahmen der Projektqualifizierung kann es u.a. kostenfreie Unterstützung zu allgemeinen juristischen Fragestellungen und zu Themen wie Beihilferecht und Abschätzung von (indirekten) Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekten geben. Neben der hohen Förderquote ermöglicht das Programm auch Folgeförderungen bei entsprechender Weiterentwicklung des Projektes.
Welche Projekte werden in Werne umgesetzt bzw. sind in der Entwicklung?
Umsetzungsstudie SURFWRLD/SCNCWAVE – Auf der rund 10 ha großen Zechenbrache der Zeche Werne soll eine Wassersport- und Forschungsanlage entstehen. Ziel ist es diese in den wärmeren Monaten März bis Oktober als Surfpark (SURFWRLD) zu betreiben, während in den Wintermonaten der Bereich als eine hydrodynamische Versuchsanlage für großmaßstäbliche Wellenversuche (SCNCWAVE) genutzt werden soll. In Kombination ermöglichen SURFWRLD und SCNCEWAVE somit eine ganzjährige Nutzung des Standortes.
Die Umsetzungsstudie wurde genehmigt und gefördert. Der Folgeantrag zur Förderung und Umsetzung der SCNCWAVE befindet sich in Vorbereitung.
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