Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Werne, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Werne verkündet, welches nach Bedarf erscheint. Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister. Das Amtsblatt ist jahrgangsweise fortlaufend nummeriert.
Die aktuellen Amtsblätter stehen als Download zur Verfügung. Wenn Sie das Amtsblatt als Newsletter erhalten möchten, schreiben sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter Amtsblatt Bestellung/Kündigung“ an verwaltung@werne.de oder nutzen Sie den nachfolgenden Link "Newsletter Amtsblatt Bestellung". Dieser Service ist kostenlos.
Das Amtsblatt kann aber auch weiterhin postalisch im Jahresabonnement zu einem Betrag von 20,00 € bezogen werden.
Näheres über den postalischen Bezug finden Sie am Ende dieser Seite.
IV/871 | Bekanntmachung vom 03.01.2023 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne und zum Bebauungsplan 4 - Wassersport- und Forschungszentrum ehem. Zechengelände - |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Werne |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr.: 317 527 075 |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr.: 300 213 584 |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr. 304 295 413 |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr. 300 166 154 |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr. 300 488 343 |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung |
* | Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Gewässer Lippe, Enniger Bach und Horne in der Managementeinheit Lippe Lünen - Lippborg (ME_LIP_1200) sowie der Lippe in der Managementeinheit Lippe Dorsten – Lünen (ME_LIP_1100) im Regierungsbezirk Arnsberg - Überschwemmungsgebietsverordnung ME_LIP_1200 und ME_LIP_1100- - Az.: 54.50.85-020 – |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die Ankündigung der Wahl für das Jugendschöffenamt |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die Ankündigung der Wahl für das Schöffenamt |
* | Öffentliche Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung eines räumlich und zeitlich befristeten Verbotes über das Mitführen und die Benutzung von Glasgetränkebehältern am 20.02.2023 (Rosenmontag) in der Innenstadt Werne für die unter Ziffer 3 näher beschriebenen Straßenzüge |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr. 313 002 503 |
* | Verlusterklärung einer Sparkassenurkunde – Aufgebot Nr. 323 002 436 |
* | Verlusterklärung einer Sparkassenurkunde – Aufgebot Nr. 30756852 |
* | Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Nr. 30601843 |
Postalischer Bezug des Amtsblattes:
Das Amtsblatt kann aber auch weiterhin postalisch im Jahresabonnement zu einem Betrag von 20,00 € bezogen werden.
Bestellungen sind zu richten an:
Stadtverwaltung Werne
Verwaltungsservice
Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Postfachadresse:
Postfach 15 52 / 15 62
59358 Werne
Telefon: 0 23 89 / 71 1
Telefax: 0 23 89 / 71 323
E-Mail: verwaltung@werne.de
Wird es innerhalb eines Monats nach Erscheinen in der Stadtverwaltung abgeholt, ist die Ausgabe kostenlos.
Nach Ablauf eines Monats nach Erscheinen ist ein Betrag von 1,25 € pro Amtsblatt zu zahlen.
Stadt Werne
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