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54. FNP-Änderung - Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

09.11.2023

54. FNP-Änderung - Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne

Die Stadt Werne plant aus Kapazitätsgründen die Erweiterung der Wiehagenschule an der Stockumer Straße. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten. Da der jetzige Standort der Wiehagenschule räumlich beengt ist, also keine über die Schulerweiterung hinausgehende Entwicklungsperspektiven bietet, und zudem die Pausenhofflächen nicht weiter dezimiert werden sollen, ist die Errichtung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Stellplätze auf einem nahegelegenen Standort nördlich der Klöcknerstraße geplant. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 05.09.2023 den einleitenden Beschluss für die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne gefasst.

Ziel des Verfahrens ist es, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ im Osten und „Parkanlage“ im Westen dargestellten Flächen in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ zu ändern.

Die Planungsunterlagen in Form des aktuellen Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplan, der Begründung und der Fachgutachten stehen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023

im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne)
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de im Internet einsehbar.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1. OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über das o.g. Beteiligungsportal der Stadt Werne oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen).
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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