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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

11.12.2023

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Bearbeitungszeiten, vor allem vor anstehenden Schulferien, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind. Ein Personalausweis hat eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Ein Reisepass hat eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro Werne unter: buergerbuero@werne.de oder 02389/71-333

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