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Neue Stellplatzsatzung seit dem 1. Januar 2024

06.03.2024

Neue Stellplatzsatzung seit dem 1. Januar 2024

Weniger Autos im öffentlichen Verkehrsraum, mehr Fahrradfreundlichkeit

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2023 hat der Rat der Stadt Werne eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Was sich geändert hat und worauf BürgerInnen jetzt achten müssen, erklären wir Ihnen hier!

Warum wurde die Satzung geändert?

Die Änderung der Satzung hat vor allem zwei Hintergründe: erstens die zunehmende Anzahl parkender Autos im öffentlichen Verkehrsraum, und zweitens die Förderung des Radverkehrs. Schon seit Jahren zeichnet sich trotz des Klimawandels der Trend ab, dass die Deutschen immer mehr Autos haben. Viele Haushalte besitzen mehr als ein Kfz. Somit gibt es auch immer mehr Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum parken und den Verkehrsfluss einschränken können. Auch in gut ausgebauten Straßen werden Radfahrer, Fahrzeuge der Müllabfuhr, der Feuerwehr oder des Winterdienstes durch die parkenden Autos behindert. Speziell in Werne gibt es viele Straßen ohne separaten Gehweg, in denen FußgängerInnen durch parkende Autos zunehmend auf die Fahrbahn ausweichen müssen – vor allem für Kinder ist das ein Sicherheitsrisiko.

Hinzu kommt der Wunsch nach weniger Flächenversiegelung. Beim Bau von Straßen und Wohngebieten soll möglichst sparsam mit dem Gut Fläche umgegangen werden, sodass keine großen öffentlichen Parkflächen mehr erschlossen werden können. 

Die beschriebenen Entwicklungen haben die Stadt Werne dazu veranlasst, die Stellplatzsatzung für anstehende Bauvorhaben oder Änderungen im Bestand anzupassen, damit auf Privatgrundstücken künftig ausreichend Stellplätze errichtet werden. Auch wenn sich die Stellplatzsatzung auf den privaten Raum bezieht, beeinflusst sie auch den öffentlichen Verkehrsraum, der nun weniger durch parkende Autos belastet werden soll. Dank Neuregelungen zur Fahrradmobilität trägt die neue Satzung indirekt auch zum Klima- und Umweltschutz bei.

Was besagt die neue Satzung?

Die neue Stellplatzsatzung regelt vor allem die benötigte Anzahl der Stellplätze. Im Anhang zur Satzung ist dies für unterschiedliche Nutzungen detailliert geregelt.

Laut der neuen Satzung sollen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern pro Wohneinheit (WE) künftig 1,5 Stellplätze errichtet werden. Wenn sich in der Summe Nachkommastellen ergeben, wird aufgerundet. Für Einfamilienhäuser bedeutet das also beispielsweise, dass zwei Stellplätze errichtet werden müssen, bei einem Mehrfamilienhaus mit 15 WE müssen 23 Stellplätze gebaut werden. Für wen es nachweisbar nicht möglich ist, Stellplätze herzustellen, kann sich durch die Zahlung eines Ablösebetrags von der Pflicht befreien lassen. Dies gilt aber nur in Ausnahmefällen. Achtung: Die Satzung gilt nicht nur für Neubauten, sondern unter Umständen auch beim erstmaligen Ausbau von Dachgeschossen oder Nutzungsänderungen in bestehenden Gebäuden.

Radfahren

Neben Stellplätzen für Kfz sind jetzt auch Fahrradstellplätze nachzuweisen. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hiervon Ausnahmen geben – schließlich soll die Stellplatzpflicht es nicht unverhältnismäßig schwer machen oder gar verhindern, dass neuer Wohnraum geschaffen wird. Beispielsweise können in Ausnahmefällen Auto- oder Fahrradstellplätze in der Nähe des Grundstücks errichtet werden.

Stellplätze bedeuten immer auch Versiegelung. Um große, ununterbrochene Parkflächen zu vermeiden, muss zur optischen Auflockerung und für den Klima- und Umweltschutz je fünf Stellplätze ein Baum gepflanzt werden. Um unsere Klimaziele zu erreichen, brauchen wir mehr E-Mobilität. Die neue Satzung sieht daher vor, dass sowohl bei den Kfz- als auch bei Fahrradstellplätzen vorbereitende Stromleitung zum Laden verlegt werden – dies wird ohnehin per EU-Gesetz geregelt. In begründeten Ausnahmefällen lässt die neue Satzung auch Abweichungen und Spielräume zu. Die Entscheidung darüber trifft die Stadt Werne.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen in aller Kürze. Die detaillierten Regelungen entnehmen Sie bitte der Stellplatzsatzung der Stadt Werne.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnungsabteilung zur Verfügung.

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