17.04.2023
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Rahmen des geplanten Wohnquartiers Schlägelstraße / Bebauungsplan 16 F - Wohnquartier Schlägelstraße
Die Stadt Werne beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers westlich der Schlägelstraße und östlich des Köttersberg. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplans 16 F – Wohnquartier Schlägelstraße – notwendig, um Planungs- und Baurecht zu schaffen. Mit dem neuen Wohnquartier werden ca. 20 Wohneinheiten realisiert, welche südlich über die Stockumer Straße erschlossen werden. Die Schlägelstraße wird hierfür ausgebaut und westlich verlegt, sodass eine öffentlich gesicherte Erschließung erfolgen kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung der Stadt Werne hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 16 F – Wohnquartier Schlägelstraße – gefasst. Dieser wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB liegen die Planungsunterlagen
vom 24.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1. OG, Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus und sind im Internet unter folgendem Link einsehbar.
Während dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern. Auf Verlangen wird Ihnen Auskunft über die Inhalte der Planung erteilt.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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