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Stadtverwaltung

Finanzen

Finanzen

Das Finanzportal der Stadt Werne dient dazu, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Werne zum Thema „Finanzwirtschaft der Stadt Werne“ zu veröffentlichen.

Auf dieser Plattform werden die jährlichen Produkthaushalte sowie die anschließenden Jahresabschlüsse zusammen mit den dazugehörenden Bilanzen veröffentlicht. Ebenso wird auf dieser Plattform der jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht - nach erfolgter Kenntnisnahme durch die Politik - veröffentlicht. Die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes ist Vorgabe gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser Bericht soll der Information dienen und die Transparenz der Beteiligungen der Stadt Werne an Unternehmen in Privatrechtsform verbessern.

Dokumente zum Herunterladen

Produkthaushalt

Die Verwaltung erarbeitet jährlich (bzw. alle zwei Jahre) den Entwurf eines Haushaltsplanes. Er wird von den politischen Gremien beraten und verändert. Die Verabschiedung durch den Stadtrat erfolgt am Ende des jeweils laufenden Jahres für das folgende Jahr.

 

Beteiligungsbericht

Mit den Beteiligungsberichten werden die wesentlichen Aussagen und Daten aus den Gesellschaften zusammengetragen, an denen die Stadt Werne unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Betrachtung erfolgt für das jeweilige abgeschlossene Geschäftsjahr und basiert auf den Daten der geprüften Jahresabschlüsse aus dem Berichts- und Rechnungswesen der Gesellschaften. Zur Darstellung der Entwicklung der jeweiligen Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage sind die Zahlen der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen in einem Dreijahresvergleich gegenübergestellt.

Jahresabschluss

Die Stadt Werne hat zum 31.12 eines jeden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Während der Haushaltsplan auf die Zukunft gerichtet ist und der Planung des gemeindlichen Ressourcenaufkommens und - verbrauchs dient, ist im Jahresabschluss das Ergebnis des Verwaltungshandelns im abgelaufenen Haushaltsjahr nachzuweisen. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln, und besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

Gesamtabschluss

Die Stadt Werne hat zum 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen. Ab dem Jahr 2021 hat die Stadt Werne von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht.

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