Wie? Ganz einfach: Sie entwickeln eigene Ideen für Verschönerungsmaßnahmen und machen daraus Ihr Projekt – alleine, zusammen mit Ihren Nachbarn oder im Verbund mit weiteren Akteuren der Innenstadt.
Und das Beste: Bis zu 50 % der Kosten werden Ihnen aus Fördermitteln erstattet.
Gefördert werden können drei Arten von Maßnahmen:
Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen.
Bis zu 50 % der Kosten können gefördert werden. Die Mindestsumme der Gesamtkosten pro beantragter Maßnahme liegt bei 500 €. Der Zuschuss ist auf eine Höchstsumme von 50.000 € begrenzt.
Für den Verfügungsfonds setzt die Stadt ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Ansprechpartner:innen bzw. Kontaktstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung und das integrierte Handlungskonzept die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung.
Für weitere Fragen zum Integrierten Handlungskonzept „erweiterte Innenstadt“ wenden Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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