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Verfügungsfonds

Gemeinsam die Werner Innenstadt gestalten:

Unter diesem Motto machen wir die City fit für die Zukunft. Und Sie können mitmachen! 

Wie? Ganz einfach: Sie entwickeln eigene Ideen für Verschönerungsmaßnahmen und machen daraus Ihr Projekt – alleine, zusammen mit Ihren Nachbarn oder im Verbund mit weiteren Akteuren der Innenstadt.

Und das Beste: Bis zu 50 % der Kosten werden Ihnen aus Fördermitteln erstattet.

Verfügungsfonds Blumenampeln
Verfügungsfonds Skulptur Kreisverkehr
Verfügungsfonds Beleuchtung Rathaus
 

Welche Projekte sind möglich?

Gefördert werden können drei Arten von Maßnahmen: 

  1. Konkrete Investitionen wie Stadtmobiliar: Werbeaufsteller, Sitzbänke oder Spielgeräte, Begrünung und Beleuchtung oder auch technische Infrastruktur, wie WLAN-Router oder digitale Informationsstelen.
  2. Aktionen, die zur Vorbereitung einer Investition dienen. Dabei kann es sich um Konzepte, Beratungen oder Befragungen handeln. 
  3. Maßnahmen, die nicht mit einer konkreten Investition verbunden sind. Die Entwicklung neuer Mietermodelle für Eigentümer oder einer Broschüre für potenzielle Investoren sind nur zwei Beispiele.

Wie funktioniert das?

Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Beschreibung der Maßnahme
  • Räumliche Zuordnung
  • Dauer und Zeitraum

Bei Maßnahmen über 5.000 €

  • Vorlage zweier vergleichbarer Angebote (Ausnahme bilden künstlerische Projekte)
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Angaben zum Antragsteller

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50 % der Kosten können gefördert werden. Die Mindestsumme der Gesamtkosten pro beantragter Maßnahme liegt bei 500 €. Der Zuschuss ist auf eine Höchstsumme von 50.000 € begrenzt.

Wer entscheidet über den Antrag?

Für den Verfügungsfonds setzt die Stadt ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Ansprechpartner:innen bzw. Kontaktstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung und das integrierte Handlungskonzept die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.

Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist die Wirtschaftsförderung.

Für weitere Fragen zum Integrierten Handlungskonzept „erweiterte Innenstadt“ wenden Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung.

 
Verfügungsfond Störer 2023
Verfügungsfonds Logoleiste
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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