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Bioabfall: Mithilfe der Eigentümer gefragt

18.12.2023

Bioabfall: Mithilfe der Eigentümer gefragt

Kampagne von GWA und Stadt zur besseren Bioabfallverwertung läuft - Eigentümer wurden angeschrieben

Die richtige Entsorgung von Bioabfällen ist nicht nur gut für unsere Umwelt, sondern auch für unsere Geldbeutel. Denn durch falsche Befüllung und „Alibi-Kompostierung“ muss tonnenweise Bioabfall als Restmüll verbrannt werden – obwohl er eigentlich zu Energie oder Kompost verwertet werden könnte. Unnötige Mehrkosten, die am Ende auf alle Gebührenzahler umgelegt werden.

Um künftig möglichst viele Bioabfälle in den Stoffkreislauf zurückzuführen, haben die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna (GWA) und die Stadt Werne jetzt die Grundstückseigentümer in Werne zur Mithilfe aufgefordert. Im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne werden zunächst alle Grundstückseigentümer ohne Biotonne angeschrieben.

Entsorgung von Biomüll in der Restmülltonne nicht zulässig

Jeder Grundstückseigentümer ist berechtigt (und verpflichtet), biologisch abbaubare Abfälle getrennt in einer Biotonne zu sammeln. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn nachweislich alle im Haushalt anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück kompostiert und schadlos verwertet werden. Die Entsorgung von Bioabfällen über die Restmülltonne ist nicht zulässig. Die Abfallberatung der GWA berät derzeit zahlreiche Hausbesitzer telefonisch, die sich über die Kampagne und die Anforderungen an eine fachgerechte Eigenkompostierung informieren wollen.

GWA bittet um Rückmeldung

Die Anmeldung der Biotonne kann mit dem Formular (Rücklaufbogen), das dem Anschreiben beilag, beantragt werden. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zur Prüfung der Voraussetzungen ist das Ausfüllen und Zurücksenden eines Formulars an die GWA erforderlich. Der Antrag auf Befreiung kann bei der GWA angefordert werden. Erfolgt keine Rückmeldung, wird automatisch eine Biotonne angemeldet.

Da es teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Anschreiben gekommen ist, wird die GWA auch Rückmeldungen und Anfragen bearbeiten, die nach dem im Anschreiben angegebenen Rückmeldetermin eingehen. Sofern diese Fristen überschritten werden, bekommt jeder Eigentümer ein zweites Schreiben mit der nochmaligen Aufforderung, sich zu melden.

Im Falle des Verlustes des Anschreibens sowie des Antrages (Rücklaufbogen) kann beim Kommunalbetrieb der Stadt Werne (Frau Annika Arndt, 71-666 | rndtwrnd) oder aber bei der GWA direkt ein neuer angefordert werden.

Die Auswertung der Kampagne erfolgt zum Jahreswechsel. Eine erste Auswertung wird voraussichtlich im Januar/Februar 2024 vorliegen.

Die Auslieferung der Biotonnen beginnt dann ab Juni 2024.

Die Hotline der GWA ist erreichbar unter 0800 400 1 400.

Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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