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Gebührenkalkulation

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) ist eine Gemeinde verpflichtet, für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen und Anlagen Gebühren zu erheben, welche die Kosten dieser Einrichtungen und Anlagen decken. Diese werden dem Gebührenpflichtigen durch eine öffentlich-rechtliche Norm (Satzung) auferlegt und mittels Gebührenbescheid festgesetzt.

Die Stadt Werne erhebt u.a. folgende Gebühren:

- Abfallbeseitigungsgebühren
- Abwasserbeseitigungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Klärschlammbeseitigungsgebühren
- Friedhofsgebühren

Die jeweiligen Gebührensätze entnehmen Sie bitte den entsprechenden Satzungen im Bereich Grundbesitzabgaben.

Für Informationen oder Rückfragen zu den Gebühren der Stadt Werne stehen Ihnen Ansprechpartner im rechten Abschnitt dieser Seite gerne zur Verfügung.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Stadtkämmerei (II.1)
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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