Osterfeuer gehören traditionell zum Fest der Auferstehung dazu. Die sogenannten Brauchtumsfeuer bringen Familie, Freunde und Nachbarn zusammen, um gemeinsam an den wärmenden Flammen zu stehen und den Frühling einzuläuten. Allerdings sind Osterfeuer auch eine Belastung für Natur und Umwelt. Um Tradition und ökologische Belange in Einklang zu bringen, hat der Rat der Stadt Werne zum 29. September 2023 eine neue Verordnung beschlossen (siehe Downloadbereich).
Osterfeuer sind im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugängigen Veranstaltung durchgeführte Brauchtumsfeuer. Sie können nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Verbänden sowie Siedler- und Nachbargemeinschaften ausgerichtet werden, bedürfen nun einer Genehmigung und sind daher antragspflichtig. Den neuen Antrag finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Stadt Werne spätestens zwei Wochen vorher vom Veranstalter schriftlich zu beantragen. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. In den aufgeschichteten Osterfeuern fühlen sich Vögel, Kleinsäuger und Insekten besonders wohl. Damit diese Kleintiere nicht qualvoll ersticken oder verbrennen, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd