Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Die Leistungen werden den Leistungsberechtigten einmal monatlich persönlich ausgehändigt.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen
Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin klären.
Die Dienstleistung ist gebührenfrei.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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