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Jugendamtselternbeirat

Durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz, welches zum 01.08.2011 in Kraft getreten ist, wird die Mitwirkung von Eltern im Bereich der Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: Während der Eltern-Beirat für die einzelne Kindertageseinrichtung (im Folgenden: Kita-Beirat) bereits im KiBiz in der Fassung von 2007 enthalten war und das Änderungsgesetz insofern lediglich Änderungen vornimmt, war der in § 9 Abs. 6 – 8 (§ 9b in der jetzt gülzigen Fassung)vorgesehene Jugendamtselternbeirat (ebenso wie der Landeselternbeirat) bisher gesetzlich nicht geregelt. Allerdings haben sich bereits zuvor in einigen Kommunen – auch ohne gesetzliche Grundlage – Stadt-Elternräte konstituiert, die die Interessen von Eltern gegenüber Trägern und Jugendämtern wahrgenommen haben.
• Zum einen ist festzustellen, dass sich durch die gesetzliche Regelung der Jugendamtselternbeiräte de jure und de facto neue Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern ergeben. Aus der gesetzlichen Regelung lässt sich zudem folgern, dass die bisherigen Stadt-Elternräte nicht zusätzlich weiterbestehen: Zwei unterschiedliche Institutionen mit der gleichen Zielrichtung würden der Interessenvertretung von Eltern eher schaden.
• Zum anderen muss festgestellt werden, dass die vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten nicht im Sinne von Mitbestimmung verstanden werden dürfen. Sowohl für die Träger von Kindertageseinrichtungen als auch für das Jugendamt gilt, dass die Entscheidungen, insbesondere über Finanzen, Personal und Konzeptionen von Einrichtungen (einschließlich Öffnungszeiten und Aufnahmekriterien) einer Mitentscheidung/Mitbestimmung durch die Eltern nicht zugänglich sind.

Die konstituierende Sitzung fand am Montag, den 07.11.2023, statt. An dieser Sitzung beteiligten sich 17 von 17 Elternbeiräten.
Der Jugendamtselternbeirat Werne trägt weiter den Namen "Stadtelternrat Werne".
Als 1. Vorsitzende wurde Frau Johanna Schulze Froning von der Kindertageseinrichtung “St. Johannes” gewählt. 1.Stellvertretung wurde Frau Stefanie Cramer von der Kindertageseinrichtung "Lütkeheide“. Kontaktdaten erhalten Sie über die Kindertageseinrichtungen oder über das Jugendamt Werne.

Auf der Basis dieser klarstellenden Hinweise sollte die gesetzliche Regelung von allen Beteiligten zum Anlass genommen werden, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fortzuführen oder zu initiieren. Die Eltern verantworten ihre Kinder für einen längeren Zeitraum den Kindertageseinrichtungen. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Jugendamt und Eltern besonders wichtig. Mit der gesetzlichen Regelung soll die Elternmitwirkung und die Transparenz der Arbeit der Kindertageseinrichtungen erhöht und somit das Vertrauen der Eltern als wichtige Voraussetzung für gelingende Zusammenarbeit gestärkt werden.
Die Elternbeiräte
- auf Ebene der Kindertageseinrichtung
- auf Ebene des Jugendamtes
- auf Ebene des Landes
greifen daher nicht nur formal (z. B. Wahlverfahren) ineinander, sondern auch inhaltlich. Genauso wie sich die Entscheidungskompetenzen der Träger, des Jugendamtes und des Landes als gestuftes Verhältnis differenzieren lassen und sich gegenseitig ergänzen:
- individuelle Angelegeneheiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen
- generelle Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in einem Jugendamtsbezirk und
- zentrale und grundlegende Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in NRW
lässt sich auch die Mitwirkung der Elternbeiräte auf diesen drei sich gegenseitig ergänzenden Ebenen differenzieren.
Quelle:
Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in NRW
- Stand 20. Juli 2011 -
erarbeitet von:
Stadt Gelsenkirchen, Holle Weiß
Stadt Brühl, Susanne Hempel
Stadt Krefeld, Gerhard Ackermann
Landschaftsverband Rheinland, Roswitha Biermann
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Silvia Dutschke und Klaus Dreyer

Dezernat/Abteilung/Betrieb
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