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Sonderpädagogische Förderung

Es gibt Kinder, die in ihrer persönlichen und ihrer Lern- und Leistungsentwicklung erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen, sodass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, haben die Eltern über die Schule die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) zu stellen. In Ausnahmefällen kann auch die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach vorheriger Information der Eltern stellen. Die Entscheidung, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens. Grundlage des Beschlusses sind pädagogische Gutachten und, wenn erforderlich, ein medizinisches Gutachten der Schulärztin oder des Schularztes.

Folgende Förderschwerpunkte können festgelegt werden

- Lernen
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen

Der Förderschwerpunkt Autismus steht immer mit einem anderen Förderschwerpunkt in Verbindung.

"Förderorte"

Sonderpädagogische Förderung kann an der allgemeinen Schule im "Gemeinsamen Lernen" oder an einer "Förderschule" stattfinden.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Schulen
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Telefon
02389/71-531
Telefax
02389/71-508
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 1. OG
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Es konnte kein alternativer Ansprechpartner ausfindig gemacht werden.

 
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Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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