• Seit dem Jahr 2009 befinden sich die ehemaligen Register des Standesamtes im Stadtarchiv Werne, nachdem sie ein archivwürdiges Alter erreicht haben.
• Bei den Geburtsurkunden ist dies nach 110, bei den Heiratsurkunden nach 80 und bei den Sterbeurkunden nach 30 Jahren der Fall.
• Da die Urkunden in Bücher eingebunden worden sind, können sie erst nach Ablauf eines Jahres vollständig vom Standesamt an das Stadtarchiv übergeben werden.
• Zu den Registern wurden in Regel auch Sachakten geführt, die ggf. weitere Informationen enthalten können. Das Vorhandensein von Sachakten kann in den Amtsbüchern des Stadtarchivs (s. Bestände) online überprüft werden.
• Nicht immer ist bei Antragstellung der Ort, an dem die Urkunde ausgestellt wurde bekannt. Es ist zu beachten, dass es im Stadtgebiet von Bochum bis 1975 eine Gemeinde mit dem Namen Werne gab, die eingemeindet wurde. Anfragen, die sich auf Biographien mit Ortsbezug zu Bochum beziehen, sind an das Stadtarchiv Bochum zu richten.
Einsichtnahme/Antragsunterlagen:
• In die ehemaligen standesamtlichen Register kann persönlich im Stadtarchiv Werne zu den Öffnungszeiten Einblick genommen werden.
• Die Recherche nach den Registern kann in einer Datenbank im Lesesaal des Archivs selbständig durchgeführt werden.
• Die persönliche Anfertigung von Kopien aus den Registern ist bei persönlicher Nutzung im Lesesaal nicht möglich. Es können selbständig fotografische Aufnahmen angefertigt werden.
• Die Antragstellung für einen Auszug aus den Registern einschließlich einer Beglaubigung ist möglich. Der Nachweis einer Berechtigung ist dazu nicht erforderlich.
• Die Anfrage nach einer Auskunft aus den Register ist so detailliert wie möglich zu stellen. Zur Vereinfachung der Antragstellung stellt das Stadtarchiv Werne einen Vordruck zur Verfügung.
Bearbeitungsfristen
• Es ist zu beachten, dass Auskünfte aus den Registern, insbesonder zur Urlaubszeit, ggf. erst nach bis zu vier Wochen beantwortet werden können.
Gebühren
• Die persönliche Einsichtnahme ist gebührenfrei.
• Für die Antragstellung nach Auskünften aus den Registern fallen gemäß der GO der Stadt Werne Gebühren an.
Montag: | 00:00–00:00 Uhr |
Dienstag: | 00:00–00:00 Uhr |
Mittwoch: | 00:00–00:00 Uhr |
Donnerstag: | 00:00–00:00 Uhr |
Freitag: | 00:00–00:00 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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